Einladung zur Jugendversammlung 2015

Einladung zur Jugendversammlung 2015   
Hiermit lade ich zur Jugendversammlung 2015 der Main-Vogelsberg-Schachjugend recht herzlich ein.   
Termin: Samstag, den 14.03.2015  
Beginn: 13.00 Uhr  
Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Weidenweg 3, 61137 Schöneck-Oberdorfelden   
Tagesordnung:

  
1. Begrüßung, Feststellung der Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit 2. Berichte der Vorstandsmitglieder 3. Änderung der Jugendordnung der MVSJ 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahlen: a) 2. Vorsitzender b) Kassenwart c) Turnierleiter für Einzel d) Schriftführer d) Beisitzer 6. Vorstellung geplanter Vorhaben 7. Beschlussfassung Etat 2015 8. Anträge 9. Verschiedenes 
Anträge sind gemäß § 5 der Jugendordnung mindestens 2 Wochen vor der Jugendversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich / per E-Mail einzureichen. Bei jeder ordentlich einberufenen Jugendversammlung besteht für die Vereine, die Jugendliche am Spielbetrieb der MVSJ teilnehmen lassen, Teilnahmepflicht. 

Stefan Jäger 1. Vorsitzender der MVSJ
 

Änderungsantrag §6 der Jugendordnung der Main-Vogelsberg-Schachjugend:
§ 6 Vorstand 
Der Vorstand besteht aus dem/der/den: 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer, Turnierleiter für Mannschaften, Turnierleiter für Einzel, Jugendsprecher (Alter bis vollendete 20 Jahre), 2  bis zu 6 Beisitzern, die mit besonderen Aufgaben (z. B. Pflege der Homepage, Schul- oder Mädchenschach) betraut werden können  mit, aber auch ohne besondere Aufgabe. 
Die Jugendversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre, und zwar 
in den Jahren mit geraden Zahlen den 1. Vorsitzenden, den Turnierleiter für Mannschaften, den Jugendsprecher, und den Schriftführer und 3 Beisitzer in den Jahren mit ungeraden Zahlen den 2. Vorsitzenden, den Kassenwart, den Turnierleiter für Einzel und 2 3 Beisitzer. 
Wird durch vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds eine Neuwahl notwendig, so wählt die Jugendversammlung nur für die Restamtszeit. 
Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf einberufen. In der Regel soll eine Frist von einer Woche zwischen Eingang der Einladung und Ablauf der Sitzung eingehalten werden. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstands anwesend sind, darunter mindestens einer der Vorsitzenden, oder der Kassierer. 
Begründung:
Mit der Ausweitung des Vorstandes auf 6 Beisitzern kann Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden ohne konkrete Verantwortung die Vorstandsarbeit im Bezirk kennenzulernen.

 
Etatentwurf der MVSJ für 2015
Einnahmen:
1. Kader    Finanzierung über Teilnehmer 12€ pro Teilnehmer, 4x im Jahr    240€ 2. Zuschuss MVS            1300€ 3. Bezirksmeisterschaften  U20-U8 5€ pro Teilnehmer         200€
1740€ 
Ausgaben:
1. Zuschüsse an Vereine              625€ 2. MVSJ-Turniere              920€ 3. MVSJ-Kader   Ausgaben für Referenten 30€ * 4*2        240€ 4. Aktivitäten               520€ 5. sonstige Aufwendungen             625€ 
2930€
Jahresfehlbetrag: 1190€  
Einige Posten im Überblick: 
MVSJ-Turniere
Medaillen für alle Teilnehmer an der Bez. EM     200€ Pokale für die ersten drei jeder Altersgruppe 3*6*2    400€ Blitz-EM             50€ Mannschaftsmeisterschaften: Medallen für die Sieger der Staffeln     70€ Schiedsrichterkosten         200€ 
Aktivitäten 
Teilnahme am Miltenberger Fackelschwimmen     200€ Gebühren für Schiedsrichterausbildung 10*32     320€ 
Sonstige Aufwendungen 
MVSJ-Vorstand (Fahrtkosten, Sachkosten)      125€ Schulschach          250€ Mädchenschach         250€

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