Das Land Hessen hat am 24.11.2021 eine neue Coronavirus-Schutzverordnung mit Wirkung ab 25.11.2021 veröffentlicht. In ihr gibt es direkte Auswirkungen auf den Spielbetrieb der hessischen Vereine des MVS und ändert sich damit die bisherige rechtliche Lage und Bewertung den Spielbetrieb betreffend. Den Spielbetrieb betreffend neu ist insbesondere: § 1 Abs. 4, § 5 Nr. 2 und § 20.
Den Empfehlungen und Vorschriften der Coronavirus-Schutzverordnung folgend bedeutet dies, daß kein dem Mitteleinsatz rechtfertigender ordnungsgemäßer Wettkampfbetrieb für Mannschaften zur Zeit sichergestellt werden kann. Weiterhin ist in die Bewertung mit eingeflossen, daß es für diesen Spieltag schon zahlreiche Verlegungen gibt.
Daher wird der Spielbetrieb des MVS bis 31.12.2021 ausgesetzt. Für die abgesagten Wettkampfrunden werden noch neue Termin festgelegt. Bzgl. der Regelung für Festspielen, Spielberechtigungen usw. gilt der neu angesetzte Termin (nicht der ursprüngliche). Für die Liga-Termine im Januar 2022 wird der MVS-Vorstand Anfang Januar 2022 entscheiden.
Für den Vorstand
A. Filmann