Aus aktuellem Anlass erfolgt hier eine Klarstellung “Übergangsregelung für die Saison 2016/17 zur neuen Turnierordnung ab 2017/18”: es wird formal drei Absteiger aus der Bezirksklasse geben, die an die Spitze der “Kandidatenliste” für die neu geschaffene Kreisoberliga gesetzt werden, sofern sie nicht in der Bezirksklasse verbleiben möchten.
Davon ausgehend, dass die beiden Erstplatzierten Mannschaften aus der aktuellen Kreisliga Ihr Aufstiegsrecht in die Bezirksklasse wahrnehmen und nicht in der Kreisoberliga verbleiben wollen, würde die Kandidatenliste damit folgendermaßen aussehen:
- die letzten drei Mannschaften (Absteiger) aus der Bezirksklasse;
- Plätze 3-8 (die Klasse erhaltene Mannschaften) aus der Kreisliga;
- die ersten beiden Mannschaften (Aufsteiger) aus der Kreisklasse A;
- die beiden Letzten (Absteiger) aus der Kreisliga;
- die Plätze 3-6 (Nicht-Absteiger) aus der Kreisklasse A;
- die beiden Ersten (Aufsteiger) aus der Kreisklasse B;
- die beiden Letzten (Absteiger) aus der Kreisklasse A;
- die restlichen Teams aus der Kreisklasse B.
Die ersten acht Mannschaften aus der so gebildeten Tabelle sind für die Kreisoberliga 2017/18 spielberechtigt, die nächsten acht Mannschaften für die Kreisliga 2017/18. Die übrigen Mannschaften werden in die Kreisklasse(-Staffeln) 2017/18 eingeteilt.
Nach aktuellen Stand (4. Mai, also vor der Schlussrunde) ergäbe sich somit folgende Einteilung:
- Kreisoberliga
- Hailer-Meerholz
- Bergwinkel 2
- Obertshausen 3
- Büdingen-Ortenberg 2
- Kinzigtal 3
- Schöneck 5
- Gelnhausen 3
- Bergwinkel 3
- Kreisliga
- Offenbach 5
- Seligenstadt
- Neuberg 4
- Ronneburg 2
- Büdingen-Ortenberg 3
- Bischofsheim 2
- Gründau 3
- Sfr. Heusenstamm 2
- Kreisklasse (ggf. in regionalen Staffeln)
- Wächtersbach/Sotzbach 3 (Ost)
- Ulmbach (Ost)
- Neuberg 5 (West)
- Schöneck 6 (West)
- Mühlheim 2 (West)
- Gründau 4 (Ost oder West)
- Wächtersbach/Sotzbach 4 (Ost)
- Bergwinkel 4 (Ost)
- Hainstadt/Seligenstadt (West)