MVS Jahreshauptversammlung 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,, hiermit lade ich gemäß §5 der Satzung des MVS zur Mitgliederversammlung 2025 ein.

Ort: Willi-Rehbein-Halle Klein-Auheim (Bedarfsgaststätte) Fasaneriestraße 2163456 Hanau Klein-Auheim

Datum: Sonntag, 16. Februar 2025

Uhrzeit: 14.00 Uhr

Tagesordnung

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit & Stimmberechtigung

2. Berichte des Vorstandes

3. Aussprache

4. Bericht der Kassenprüfer

5. Entlastung

6. Wahlen a. Vorstand (i) 2. Vorsitzender (ii) Turnierleiter für Mannschaftswettkämpfe (iii) Schatzmeister (iv) Referenten für Senioren (v) Protokollführer (vi) Referenten für Öffentlichkeitsarbeit b. Sportkreisdelegierte c. Wahl von Kassenprüfern

7. Bestätigung von Beschlüsse der MVSJ-Versammlung 2025 a. Jahresrechnung 2024 b. Haushalt 2025

8. MVS-Haushalt 2025

9. Ehrungen

10. Anträgea. Änderung der Turnierordnung, Ziff. 38: Die Blitzeinzelmeisterschaft betreffend, nur noch als Soll-Turnier.b. Ziff. 16 der Turnierordnung: Die Bedenkzeit der Seniorenliga betreffend(i) Die Bedenkzeit bleibt unverändert: Aktuell 90 min / 30 Züge + 30 min Rest der Partie.(ii) Die Bedenkzeit der Seniorenliga wird auf 75 min / 30 Züge + 15 Minuten ( mit jeweils 30 sec. Aufschlag vom 1ten Zug an) geändert.

11. Vergabe von MVS-Turnieren an interessierte Vereine

12. Verschiedenes Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 10 Tage vorher dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder in Textform per Email eingereicht werden. (§5 Abs. 8 der Satzung).

Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Filmann 1. Vorsitzender Main-Vogelsberg-Schachverband e. V.Bezirk 4 des HSV

Es besteht für die Vereine die Pflicht, einen Vertreter auf die Mitgliederversammlung zu entsenden. Verstöße gegen diese Pflicht werden mit einer Geldstrafe von € 50,- belegt. (§2 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Main-Vogelsberg-Schachverbands e. V.) Es wird aber explizit auf § 5 Abs. 4 der Satzung hingewiesen: „Übertragung von Vereinsstimmen durch Vollmacht ist möglich.“

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