Sportkreistag Main-Kinzig befasst sich mit Datenschutz und Kindeswohl
Am 2. Mai 2018 hielt der Sportkreis Main-Kinzig im Gelnhäuser Barabarossa-Forum seine Hauptversammlung, den so genannten Sportkreistag, ab. Nach dem Grußwort von Landrat Thorsten Stolz (SPD) verwies Dr. Rolf Müller, der Präsident des Landessportbunds Hessen (lsb h), in seiner Begrüßungsrede auf die besondere Funktionen und Aufgaben, die der Sportbund gemeinsam mit den 573 Vereinen im Sportkreis Main-Kinzig ausüben, womit nun nicht mehr nur von einer reinen Sportorganisation, sondern vielmehr von einer “sozialen Tankstelle” gesprochen werden müsse. Zugleich dürften Sportvereine nicht zu “Reparaturbetrieben” für soziale Defizite verkommen, warnt Müller.
Stefan Bahn, alter und neu gewählter Vorsitzender des Sportkreises Main-Kinzig, erläutert in seinem Rechenschaftsbericht, welchen Herausforderungen Vereine bereits jetzt und in Zukunft gegenüberstehen: “Ein moderner Verein braucht Fachleute für fast alles und lässt sich mit Ehrenamtlern allein künftig nicht mehr führen. Die Konkurrenz mit Fitness- und Gesundheitsstudios ist groß und überall lauern Fallstricke. In Sonntagsreden wird die Vereinskultur gelobt, dann kommt das Finanzamt und die Sozialversicherer und bald schon die Datenschützer.”
Zu letzterem Punkt, dem Thema Datenschutz bzw. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche ab 25.5.2018 in der EU gilt, referiert Dr. Frank Weller. Aus der Sicht des Juristen ändere sich im Grundsatz nichts Wesentliches, was nicht vorher auch schon gegolten habe, jedoch müssten sich die Vereine spätestens ab jetzt sich dieses Themas und einiger Fragestellungen annehmen, etwa: Welche personenbezogenen Daten von welchen Leuten werden zu welchem Zweck erhoben? Was geschieht mit gesammelten Daten (Sportergebnisse unproblematisch); wer hat Zugang (Verarbeitungszeichnisse sollten angelegt werden!)? Welche technischen und organisatorischen Schritte sind nötig, um Daten zu schützen? Wie können Mitglieder informiert werden, was mit ihren Daten geschieht? Muss (ab 10 Personen, die Zugang zu Daten haben) ein Datenschutzbeauftragter, der nicht aus dem Vorstand kommen darf, eingesetzt werden?
In einem weiteren Referat stand die Thematik Kindeswohl – insbesondere hinsichtlich des (sexuellen) Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen – im Fokus. Für die Sportvereine gelte die Maxime, bestmöglichen Schutz bei vertretbaren Verwaltungsaufwand zu garantieren. Wie u.a. auf der Homepage des Sportkreises nachzulesen ist (https://www.sportkreis-main-kinzig.de/service-themen/kindeswohl-im-sportverein/), gebe es einige Instrumente, etwa die Ehrenverpflichtungserklärung [beim Schach: Ehrenkodex, vgl.: https://www.deutsche-schachjugend.de/index.php?id=kinderschutz] oder das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis. Reziprok gelte aber auch, dass Übungsleiter und Betreuer, die sich bisweilen unbegründeten Vorwürfen ausgesetzt sehen, generell geschützt werden sollten.
Christopher Overbeck, Referent für Öffentlichkeitsarbeit