Auf- und Abstiegsregelung für den aktuellen Mannschaftsspielbetrieb 2015/16

Da durch die vielen unvollständigen Spielklassen vielfach Unklarheit über die jeweilige Anzahl der Auf- und Abstiegsplätze gibt, möchte ich rechtzeitig vor der letzten Runde etwas Licht uns Dunkel bringen. Ich selbst lag ursprünglich auch falsch mit meiner Auffassung, denke aber jetzt die korrekte Lösung gefunden zu haben.

Es ist klar, dass die Regelung insbesondere in den unteren Klassen nur bedingt praktikabel sind, da es voraussichtlich nicht genügend Mannschaften geben wird, um die entstandenen Lücken zu füllen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll, die spätere Entscheidungsgrundlage klar herauszuarbeiten, um auf dieser Basis eine den Regeln genügende Lösung für die kommende Spielzeit zu finden.

Bitte beachten: da die Regelungen diverse Fallstricke enthalten, erfolgt diese Information unter Vorbehalt und mit der Bitte um rechtzeitige Anmeldung von Einwänden!

Die Anzahl der Auf- und Abstiegsplätze ist hauptsächlich dadurch beeinflusst, wie viele Mannschaften unseres Bezirks aus der Landesklasse Ost absteigen. Das können dieses Jahr eine bis drei Mannschaften sein, derzeit ist die Zahl Zwei am wahrscheinlichsten. Gemäß Ligaorakel beträgt die aktuelle Wahrscheinlichtkeit für einen Absteiger 18%, für zwei Absteiger 70% und für drei Absteiger 12%. Davon abhängig würde sich die Situation im Bezirk 4 gemäß folgender Tabelle gestalten:

Landesklasse 1 Absteiger   2 Absteiger   3 Absteiger  
  Aufsteiger Absteiger Aufsteiger Absteiger Aufsteiger Absteiger
Bezirksoberliga 1 2 1 3 1 4
Bezirksliga 2 1 2 2 2 3
Bezirksklasse 2 1 2 1 2 2
Kreisliga 3 1 2 1 2 1
Kreisklasse A 4 1 3 1 2 1
Kreisklasse B I 3 0 2,5* 0 2 0
Kreisklasse B II 3 0 2,5* 0 2 0

 

*) Sollte es bei zwei Absteigern aus der Landesklasse bleiben, so würde in der Kreisklasse B theoretisch ein Stichkampf zwischen den beiden Tabellendritten um den fünften Aufstiegsplatz fällig, sofern tastsächlich alle betroffenen Mannschaften aufsteigen wollten.

Dennis Hankel, MVS-TLfM

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