Einladung JHV des Main-Vogelsberg-Schachverbandes e. V.

Liebe Schachfreunde,
hiermit lade ich gemäß §5 der Satzung des MVS zur Mitgliederversammlung
2020 am 09.Februar 2020 um 14.00 Uhr in das Bürgerhaus Bruchköbel,
Bauernstuben, Jahnstr., 63486 Bruchköbel ein.
 
Ort: Bürgerhaus Bruchköbel, Bauernstuben, Jahnstr., 63486 Bruchköbel
Datum: Sonntag, 09. Februar 2020, 14.00 Uhr
 
1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit & Stimmberechtigung
2) Berichte des Vorstandes
3) Aussprache

4) Bericht der Kassenprüfer
5) Entlastung
6) Wahlen
    a. Vorstand
      i) 1. Vorsitzender
      ii) Referenten für Internet und neue Medien
      iii) Turnierleiter für Einzelwettkämpfe
      iv) Referenten für Senioren
   b. Turnierausschusses
      i) Wahl des Turnierausschusses.
          Ziff. 67 der TO: Der Turnierausschuss besteht aus 4 ordentlichen und 2 Ersatzmitgliedern, die am Tage ihrer Wahl 6 verschiedenen Vereinen angehören müssen.
      ii) Wahl Turnierausschussvorsitzenden und Ersatzmitglieder.
          Ziff. 66 der TO: Der Turnierausschuss wählt durch einfache Mehrheit aus seiner Mitte einen Turnierausschussvorsitzenden samt zweier Stellvertreter. Die Wahlhandlung erfolgt unmittelbar nach der Wahl des Turnierausschusses.
   c. Sportkreisdelegierte.
   d. Wahl eines Kassenprüfers für die Jahre 2020 – 2022.
7) Bestätigung Beschlüsse MVSJ-Versammlung
    a) MVSJ-Vorsitzender
    b) Jahresrechnung 2019
    c) Haushalt 2020
8) Haushalt 2020
9) Ehrungen
10) Anträge
    a) Änderung der Turnierordnung – Antrag des Vorstandes
        Absatz I.A.4 der MVS-Zusatz-TO lautet derzeit:
            “In der Bezirksklasse und der Kreisklasse können Mannschaften ohne Vorbedingungen gemeldet werden. Werden nicht mehr als 10 Mannschaften für die Bezirksklasse gemeldet, wird nur in einer Staffel gespielt. Bei einer Staffelgröße von 8 bis 10 Mannschaften gibt es in diesem Fall zwei Aufsteiger in die Bezirksliga, ansonsten gilt Ziffer 6 der MVS-TO.”
        Dieser soll dahingehend ergänzt werden, das bei höchstes sechs Mannschaften immer doppelrundig gespielt wird:
            “In der Bezirksklasse und der Kreisklasse können Mannschaften ohne Vorbedingungen gemeldet werden. Werden nicht mehr als 10 Mannschaften für die Bezirksklasse gemeldet, wird nur in einer Staffel gespielt. Bei einer Staffelgröße von 8 bis 10 Mannschaften gibt es in diesem Fall zwei Aufsteiger in die Bezirksliga, ansonsten gilt Ziffer 6 der MVS-TO. Staffeln mit weniger als 7 Mannschaften spielen in jedem Fall doppelrundig.”
        Begründung:
          Der Saisonverlauf der Bezirksklasse ist aus sportlicher Sicht sehr unbefriedigend. Nach drei Runden ist der Aufstieg praktisch schon entschieden, so dass nach einer dreimonatigen Winterpause nur noch zwei praktisch bedeutungslose Spieltage auf dem Programm stehen. Bei der Entscheidung einrundig zu spielen waren mangels Teilnahme an der Saisonbesprechung nicht alle Mannschaften eingebunden, und im Nachhinein gab es mehrere Einwände gegen die Entscheidung.
Ein zentrales Argument der Entscheidung gegen eine Doppelrunde war, dass es schwierig sei, genügend Spieler an die Bretter zu bekommen. Allerdings ist dieses Argument nur bedingt stichhaltig, denn bei Meldung einer Mannschaft für die Bezirksklasse muss immer davon ausgegangen werden, dass mindestens neun Runden gespielt werden.
 
    b) Änderung der Satzung – Antrag des Vorstandes
          Es ist beabsichtigt, die Zahlung der Vereinsbeiträge komplett auf Abbuchung umzustellen. Demzufolge beantragt der Schatzmeister, den § 9 der Satzung des MVS anzupassen.
        Aktuelle Fassung: “Die finanziellen Aufwendungen des MVS werden in erster Linie durch Beiträge gedeckt. Über Höhe und Umfang beschließt die Mitgliederversammlung.”
        Neue Fassung: “Die finanziellen Aufwendungen des MVS werden in erster Linie durch Beiträge gedeckt, die von den Mitgliedsvereinen per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Über Höhe und Umfang beschließt die Mitgliederversammlung.”
         Begründung:
            Die Umstellung auf Abbuchung der Vereinsbeiträge, die am 20. März eines jeden Jahres erfolgen wird, gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der HSV-Beiträge (am 25. März) ausreichend Geld auf dem MVS-Konto ist und somit keine kostenpflichtigen Geldbewegungen (Umbuchung) wie bisher mehr anfallen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass zukünftig kein Verein mehr in Verzug gerät, Mahnungen überflüssig werden und Ärger vermieden wird. Dies allein schon rechtfertigt den etwas höheren Mehraufwand und den Verzicht auf Mahngebühren.
 
12) Vergabe von MVS-Turnieren an interessierte Vereine
13) 75 Jahre MVS – Jubiläum 2021
14) Verschiedenes
 
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 10 Tage vorher dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder in Textform per Email eingereicht werden. (§5 Abs. 8 der Satzung).
Es besteht für die Vereine die Pflicht, einen Vertreter auf die Mitgliederversammlung zu entsenden. Verstöße gegen diese Pflicht werden mit einer Geldstrafe von € 50,- belegt. (§2 der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Main-Vogelsberg-Schachverbands e. V.)
 
Anmerkung bezüglich der Anträge:
§5.9 der Satzung: Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit sind Anträge abgelehnt. Satzungsänderungen werden mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen.
 
Anmerkung bezüglich der Kassenprüfer:
§ 2 der GO der Mitgliederversammlung: Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt vier Rechnungsprüfer auf jeweils drei Jahre in der Art, dass jedes Jahr nur ein Rechnungsprüfer neu zu wählen ist.
Ein Rechnungsprüfer darf nicht dem gleichen Verein angehören wie der Schatzmeister. Wird während seiner Amtszeit ein Mitglied seines Vereins zum Schatzmeister gewählt, endet das Amt vorzeitig, und für den Rest der Amtszeit ist eine Neuwahl vorzunehmen. Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. Eine Wiederwahl der Rechnungsprüfer ist nach einjähriger Unterbrechung möglich.
  • JHV 2017 gewählt: Ernst Henke (Büdingen) für 2018 – 2020
  • JHV 2018 gewählt: Claus Schäfer (Rodenbach) und Thorsten Nohr (Ronneburg) für 2019 – 2021
  • JHV 2019 gewählt: Kai-Ulrich Bold (Großauheim) für 2020 – 2022
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Filmann
1. Vorsitzender Main-Vogelsberg-Schachverband e. V. Bezirk 4 des HSV
Vereinsregister Hanau 41 VR 603
Postanschrift: Andreas Filmann August-Bebel-Str. 11 63486 Bruchköbel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert